Klage gegen Christian Wulff: Neue Beweismittel sind aufgetaucht

Neue Beweise bei Klage gegen Bundespräsident Wulff

 (Hannover)    Wie wir bereits vor einigen Wochen meldeten, werfen rund 70 Banken, Versicherungsunternehmen sowie Staats-, Pensions- und Hedgefonds aus der ganzen Welt Bundespräsident Christian Wulff vor, er habe als Ministerpräsident und VW-Aufsichtsrat nicht die Interessen der VW-Aktionäre vertreten, sondern die der Porsche-Eigner, der Familien Piech und Porsche. Er habe in seiner Funktion als VW-Aufsichtsrat nicht verhindert, dass VW-Aktionäre getäuscht wurden. 

Die Investoren fordern angeblich einen Schadenersatz von 1,8 Milliarden Euro von Christian Wulff, Porsche und VW.

Ein interner Vermerk, der jetzt aufgetaucht ist, liefert den Klägern neue Munition.
Demnach hatte Christian Wulff offenbar schon sehr früh Hinweise auf die Übernahmepläne von Porsche, ohne dass er den VW-Aufsichtsrat oder die Öffentlichkeit informierte.
In einem Vermerk vom 12. Februar 2008 teilte Mathias Middelberg, der ehemalige Leiter der Wirtschaftsabteilung in der niedersächsischen Staatskanzlei, Ministerpräsident Wulff offiziell mit: "Mittelfristiges Ziel von Porsche ist der Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags", für den Porsche "in der Regel 75 Prozent, hier gegebenenfalls 80 Prozent" der VW-Stammaktien benötigte. Dies würde "Porsche den unmittelbaren Zugriff auf das dann untergeordnete Unternehmen VW einräumen".
Porsche hatte bis Ende Oktober 2008 stets bestritten, einen Aktienanteil von 75 Prozent bei VW anzustreben. Viele Anleger hatten auf sinkende VW-Kurse spekuliert und Milliarden verloren, als Porsche am 26. Oktober erklärte, der Sportwagenbauer strebe doch 75 Prozent bei VW an und der Kurs der VW-Stammaktie kurzfristig bis auf über 1000 Euro anstieg.
Nach Auffassung von renommierten Kapitalmarktexperten hätte Wulff nach Kenntnis von dem Vermerk seines Mitarbeiters dem VW-Aufsichtsrat über diese Information berichten müssen. Dieser wiederum hätte den VW-Vorstand informieren sollen, der über die Herausgabe einer sogenannten ad-hoc- Meldung hätte entscheiden müssen.
Foto:Foto:Philipp Murmann