Ab wann greift die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Ab wann greift die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Ab wann greift die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Niemand möchte von Arbeitsunfähigkeit betroffen sein. Kommt es doch zu einem schwerwiegenden Unfall oder Krankheit, kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung helfen, den finanziellen Schaden auszugleichen. Der Abschluss einer solchen Police ist im Jahr 2022 wichtiger denn je. Der Grund hierfür liegt in der Absenkung der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsrente auf ein unzureichend niedriges Niveau. Eine private Absicherung kann helfen, denn gewohnten Lebensstandard zu halten – wenn der erlernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Doch wann greift die BU-Versicherung eigentlich? Prinzipiell ist diese Frage leicht zu beantworten. Ob der Versicherte auch wirklich zu seinem Recht kommt, steht auf einem anderen Blatt.

Ab wann können Versicherte Leistungsforderungen stellen?

Prinzipiell greift die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) immer dann, wenn eine medizinische Ursache die Arbeitsunfähigkeit bedingt. Dem Analysehaus Morgen & Morgen zufolge lösen psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Burn-out die meisten Versicherungsfälle aus (31,5 %). Auf Platz 2 folgen Probleme mit dem Bewegungsapparat (21 %). Auch Herz-Kreislauferkrankungen, Krebsgeschwüre und Unfälle sind Ursache von Berufsunfähigkeit.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Die 50 % Regel beachten

Bevor die BU-Versicherung greift, muss die medizinische Beeinträchtigung von einem Arzt bescheinigt werden. Dabei ist der Grad der eingetretenen Behinderung entscheidend. In diesem Zusammenhang wird auch von der „50 % Regel“ gesprochen. Sie besagt, dass die Berufsunfähigkeit dann eingetreten ist, wenn der Arbeitnehmer nur noch 50 % seiner Leistungen erbringen kann. Ein Beispiel ist zum Beispiel eine Rückenerkrankung, die längeres Sitzen unmöglich macht. Aber auch ein Kräfteverfall kann ausreichen, um bei der Berufsunfähigkeitsversicherung einen Antrag zu stellen. Unter dem Begriff versteht man im Allgemeinen eine starke Minderung der Belastbarkeit, welche nicht altersgerecht ist.

Achtung: Die körperliche oder kognitive Leistungsminderung muss sich stets auf den ausgeübten Beruf beziehen! Darüber hinaus muss absehbar sein, dass die Beeinträchtigung auf Dauer (mindestens 6 Monate) bestehen bleibt.

Die abstrakte und konkrete Verweisung in der BU-Versicherung

Die Berufsunfähigkeit greift prinzipiell immer dann, wenn der Versicherte in seinem Beruf nur noch beschränkt arbeitsfähig ist. Besteht jedoch noch eine prinzipielle Befähigung zur Arbeit, werden die Begriffe konkrete und abstrakte Verweisung interessant. Je nach Versicherungsbedingung kann nämlich vereinbart sein, dass der Versicherungsnehmer eine ihm zumutbare Ersatzarbeit annehmen muss. Verweigert er sich dem, können Leistungen gestrichen werden.

Die abstrakte Verweisung

Findet sich diese Klausel im Versicherungsvertrag, kann die Versicherungsgesellschaft den Arbeitnehmer auf eine ihm angemessene Ersatzarbeit verweisen. Die Verweisung wird daher als „abstrakt“ benannt, da es ausreicht, wenn die vorgeschlagene Tätigkeit den Fähigkeiten des Versicherten entspricht. Es ist dabei unerheblich, ob die neue Arbeit aufgenommen werden kann oder nicht. Trotzdem steht die Versicherungsgesellschaft in der Beweislast.

Der Arbeitnehmer muss verwertbare Qualifikationen besitzen.
Die neue Arbeit muss trotz der erworbenen gesundheitlichen Beeinträchtigung aufgenommen werden können.

Die Arbeitsbedingungen dürfen nicht auf einem niedrigeren Niveau sein.
Die Entlohnung muss vergleichbar sein. In der Regel müssen Lohneinbußen von mehr als 20 % nicht akzeptiert werden.

Die konkrete Verweisung

Wer nach der Berufsunfähigkeit eine neue Arbeit aufnimmt, dem können Zahlungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung verweigert werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass bei Versicherungsbeginn eine Verweisungsklausel vereinbart wurde, welche die konkrete Verweisung regelt. Der Versicherer kann im Ablehnungsbescheid auf die freiwillig aufgenommene und konkrete Erwerbstätigkeit verweisen. Allerdings müssen auch hier einige Voraussetzungen erfüllt sein, damit der Versicherungsschutz nicht greift.

Die Tätigkeit muss mit einer vergleichbaren sozialen Wertschätzung belegt sein.
Einkunfteinbußen von über 25 % sind unzulässig.

Der Versicherte besitzt eine der Tätigkeit entsprechende Qualifikation und ist in dessen Ausübung weder unter- noch überfordert.

Ab welchem Zeitpunkt greift der Versicherungsschutz?

In der Regel besteht ein Anspruch auf Versicherungsleistungen, sobald die erste Prämienzahlung geleistet wurde. Es gilt hierbei der Zeitpunkt der Anweisung des Betrags, nicht der Moment, wo das Geld den Versicherer erreicht. Im Lastschriftverfahren ist entscheidend, dass das Konto des Versicherungsnehmers gedeckt war. Unter Umständen bestehen aber auch schon bei Vertragsunterschrift Ansprüche auf Berufsunfähigkeitsrente. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Versicherungsgesellschaft ein Fehler unterlaufen ist. Zum Beispiel:

  • Der Versicherungsnehmer wurde nicht ordnungsgemäß belehrt.
  • Der Versicherungsschein ging nicht fristgemäß zu.
  • Die Abbuchung seitens des Versicherungsgebers ist trotz Ankündigung nicht erfolgt.

Auch wenn die Versicherungsprämie nicht korrekt berechnet wurde oder die verspätete Zahlung nicht durch den Versicherten zu verschulden ist, kann der Schutz auch früher greifen.

Den Antrag auf BU-Rente richtig stellen

Auch wenn aus Ihrer Versicherung ein Anspruch auf Zahlung besteht, bedeutet dies nicht, dass man diesen Anspruch auch erfolgreich geltend machen kann. Aus diesem Grund sollte man stets größte Sorgfalt walten lassen und sauber argumentieren. Rund ein Viertel aller Anträge werden nämlich negativ beschieden! Oftmals liegt der Grund nicht in fehlenden Voraussetzungen. Werden die Antragsformulare inkorrekt oder nicht vollständig ausgefüllt, wartet auf den Versicherungsnehmer eine böse Überraschung. Im Zweifel macht es Sinn, einen Experten wie etwa einen Fachanwalt zur Rate zu ziehen. Dieser kann auch dann tätig werden, um einen negativen Bescheid anzufechten.