Rentner und Kosten für Medikamente
Viele Menschen benötigen im Alter regelmäßig Medikamente. Diese können aber oft ganz schön teuer sein, da nicht alles von der KK abgedeckt wird. Es gibt aber Mittel und Wege, auch diese Kosten für medizinische Mittel und Medikamente, die nicht getragen werden, finanzieren zu können.
Wie können Sie bei Medikamenten und medizinischen Mitteln sparen?
Apotheken-Rabatte:
Besonders praktisch und manchmal auch kostengünstig erweisen sich Online-Apotheken. Die bestellten Produkte werden zuverlässig direkt zu Ihnen nach Hause geliefert. Somit sparen Sie sich sogar den Weg zur nächsten Apotheke. Viele bieten einen 10 % Neukundenrabatt. Besonders günstig und trotzdem qualitativ hochwertige ist das Angebt Onlineversands Shop-Apotheke. Das wird durch die neue Eigenmarke „RedCare“ möglich. Trotzdem sind die Medikamente hochwertig.
Die Eigenmarke RedCare von Shop-Apotheke enthält identische Wirkstoffe wie ähnliche Präparate. Die bewährten Wirkstoffe sind erprobt und zugelassen. RedCare unterliegt denselben Anforderungen der Arzneimittelsicherheit und dem Arzneimittelgesetz wie andere Medikamente oder Hilfsmittel auch. Dabei ist es ganz egal, ob es sich um ein Wärmepflaster zur Linderung der Schmerzen oder ein fiebersenkendes Mittel handelt. Darüber hinaus spendet RedCare bei jedem verkauften Produkte einen Betrag für kranke Kinder (Herzenswünsche e. V.). Damit wird schwer kranken Kindern und Jugendlichen neuer Lebensmut geschenkt.
Sind Medikamente steuerlich absetzbar?
Alle Ausgaben für die Gesundheit, die die KK nicht trägt, können Sie als „außerordentliche Belastung“ (Krankheitskosten) von Ihrer Steuererklärung absetzen. Wenn Sie regelmäßig Medikamente einnehmen müssen, kann das schon ganz schön ins Geld gehen.
Da lohnt es sich, Rezepte und Kassenbons zu sammeln. Auch wenn Sie eine gesetzliche Rentenversicherung beziehen, lässt sich einiges absetzen. Wenn Sie hierzu Fragen haben, berät Sie gerne der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin. Kosten für Rollstuhl, Rollator, Kontaktlinsen, Brillen, Hörgeräte, Gehilfen, Prothesen oder anderer medizinischer Hilfsmittel können Rentner natürlich auch steuerlich absetzen.
Darüber hinaus zählen natürlich auch verschreibungspflichtige Medikamente, Kosten für Physiotherapie, Osteopathie, Akupunktur, homöopathische Anwendungen, etc. dazu. Zu den Krankheitskosten werden auch Fahrtkosten zum Arzt oder zur Apotheke gerechnet. Dafür ist es ratsam, sich eine Aufstellung zu machen, wann, welche Fahrt wohin wozu notwendig war und wie viele Kilometer zurückgelegt wurden. Natürlich muss auch nachgewiesen werden, dass diese Ausgaben medizinisch notwendig waren. Stellt der Arzt dem Patienten ein Attest aus, dass das frei verkäufliche Medikament notwendig war, so wird dieses steuerlich anerkannt. Stellt der Arzt ein Privatrezept darüber aus, ist dies auch problemlos möglich.
Zahlungsbefreiung für Rentner!
Die Zahlungsbefreiung wurde für Rentner 2004 gesetzlich verankert. Das heißt, Rentner zahlen keine Rezeptgebühr. Laut Gesetzgeber können Menschen, die jährlich 30.000 Euro Einkommen erzielen, jährlich ca. 600 Euro zuzahlen. Bezieht der Rentner eine jährliche Rente von 15.000 Euro, würde die Belastungsgrenze bei 300 Euro liegen. Wenn es sich um einen chronisch Kranken handelt, sieht die Sache schon wieder anders aus. Daher sollten Sie unbedingt den entsprechenden „Antrag auf Zahlungsbefreiung“ stellen.
Dazu benötigen Sie die Kopien der Rechnungen. Diese können Sie sich von Ihrer Apotheke ausdrucken lassen. Fehlen Rechnungen, haben Sie das Recht, in die Apotheke zu gehen und sich die Zuzahlungen auszahlen zu lassen. Am Anfang des Jahres ist das leicht zu bewerkstelligen, vor allem, wenn Sie chronisch krank sind und immer dieselben Medikamente benötigen. Gibt es Fragen dazu, können Sie sich an Ihre KK, Ihren Arzt oder die Apotheke wenden.
Wie hoch ist die zumutbare Belastung bei Rentnern?
Konkrete Kosten für außergewöhnliche Belastungen gibt es nicht. Was Sie bei Ihrer Steuererklärung absetzen können, haben wir in diesem Artikel schon angeführt. Es werden aber alle Kosten berücksichtigt, denen sich kein Rentner entziehen kann, wie zum Beispiel Krankheitskosten, die die Krankenkasse oder Versicherung nicht zahlt, Kuraufenthalte, Zuzahlungen für Medikamente, Beerdigungskosten, Unterhaltskosten oder Zahlungen für medizinische Hilfsmittel. Wichtig ist in allen Fällen, dass Sie alle Belege sammeln.
Welche Pflegemittel werden von der Krankenkasse bezahlt?
Zunächst muss zwischen Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel unterschieden werden. Hilfsmittel werden für eine Behinderung benötigt. Pflegehilfsmittel hingegen dienen rein der Pflege. Hilfsmittel wurden bereits ausführlich erwähnt (Brillen, Rollstuhl, etc.). Pflegehilfsmittel sind Lagerungshilfen, Hebegeräte, Notrufsystem oder Pflegebetten. Das ist wichtig, da Hilfsmittel von der Krankenkasse gezahlt werden, Pflegehilfsmittel hingegen von der Pflegekasse. Dabei kommt es auf den Pflegegrad des Rentners an. Die Krankenkassen übernehmen in der Regel auch die Instandsetzung, Wartung und Ersatzbeschaffung dieser Mittel. Werden Mittel nicht bewilligt, kontaktieren Sie den Sozialverband VdK. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen MDK übernimmt die Pflegehilfsmittel. Auch hier können Sie im Zweifelsfall kompetente Auskunft erhalten.
Was sind Verbrauchs Pflegehilfsmittel?
Verbrauchs Pflegehilfsmittel sind zum Beispiel Einweghandschuhe oder Betteinlagen. Auch diese werden größtenteils von der Pflegekasse rückerstattet.
Welche Hilfsmittel kann der Arzt verordnen?
Der Arzt verordnet Physiotherapien, Seh- oder Hörhilfen, Inkontinenzwindeln, Dekubitus-Matratzen, etc. Sind Sie sich nicht sicher, ob das für Sie notwendige Hilfsmittel bewilligt wird oder nicht, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder je nachdem, um welches Hilfsmittel es sich handelt, mit den oben erwähnten zuständigen Stellen.
Nehmen Sie Ihre Gesundheit in Ihre Hand!