Patientenverfügung: Der 7 Punkte Leitfaden mit wichtigen Antworten zur Erstellung und Gebrauch einer Patientenverfügung

Patientenverfügung

Patientenverfügung: Der 7 Punkte Leitfaden mit wichtigen Antworten zur Erstellung und Gebrauch einer Patientenverfügung

Der Gedanke, nicht mehr über die medizinische Behandlung entscheiden zu können, macht vielen Menschen große Sorgen. Zur Absicherung ist eine Patientenverfügung empfehlenswert. Wir verraten, was Sie beim Schreiben berücksichtigen sollten.

 

Absicherung für den Ernstfall

Wenn Sie sich im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht mehr selber äußern können, ist eine gültige Patientenverfügung hilfreich. In diesem Dokument definieren Sie, welche medizinischen Handlungen durchzuführen oder zu unterlassen sind. Beim Verfassen der Erklärung müssen Sie auf bestimmte Dinge achten. Unser Leitfaden bietet Ihnen alle Informationen, sodass Ihre Verfügung den ethischen, juristischen und medizinischen Standards entspricht.

Tipp: Neben der Verfügung ist eine zusätzliche Vorsorgevollmacht empfehlenswert. Mit diesem Dokument legen Sie fest, wer im Falle einer Notfallsituation alle oder bestimmte Aufgaben übernimmt. Auf diese Weise lässt sich eine rechtliche Betreuung in der Regel vermeiden.

 

Der 7 Punkte Leitfaden zur Patientenverfügung

Patientinnen und Patienten legen mit ihrer schriftlichen Verfügung fest, ob bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen sind oder zu unterbleiben haben, wenn keine eigene Entscheidung möglich ist. Das Dokument ermöglicht bestenfalls die exakte Umsetzung des Patientenwillens, wenn dieser sich nicht artikulieren kann. Solch eine Verfügung kann jede und jeder Volljährige verfassen. Ein Widerruf des Dokuments ist formlos möglich.

Wer das Dokument verfassen möchte, der sollte sich am besten durch eine fachkundige Person oder einen Mediziner beraten lassen. Wenn die konkreten Festlegungen in dem Dokument auf die aktuelle Behandlungs- und Lebenssituation des Betroffenen zutreffen, sind Ärztin oder Arzt sowie Pflegekräfte an die Weisungen gebunden. Vertreter des Patienten können den Erklärungen dieser Person lediglich Geltung und Ausdruck verschaffen.

 

Wie schreibt man eine Patientenverfügung?

Während sich andere Dokumente wie ein Organspendeausweis innerhalb weniger Minuten erstellen lassen, ist die Verfügung wesentlich umfangreicher und komplexer. Daher müssen Sie beim Schreiben auf viele Dinge achten. Laut einem Beschluss des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2016 muss das Dokument schließlich ausreichend konkret sein. Die Verfügung muss den alleinigen Willen des Verfassers ausdrücken. Zudem sind konkrete Anweisungen für unterschiedliche Situationen wichtig. Erst dann ist Medizinern und Pflegepersonal eine zweifelsfreie Anwendung möglich.

 

Damit die Verfügung gültig ist, müssen Sie bei der Erstellung besonders auf folgende Dinge achten:

  • Sie müssen die Verfügung aus freien Stücken schreiben und einwilligungsfähig sein.
  • Das Dokument muss das Datum, ihren Namen und Ihre Unterschrift enthalten.

Es ist wichtig, dass die Verfügung Ihre individuellen Wertvorstellungen verdeutlicht. Ihr Patientenwille muss dabei frei von Widersprüchen dargelegt sein. Außerdem ist es empfehlenswert, in großer Differenzierung auf die Wünsche in verschiedene Szenarien einzugehen. Dazu gehören unaufhaltbare Erkrankungen, der dauerhafte Verlust der Kommunikationsfähigkeit, die Demenz oder ein Koma.

 

Wo bekomme ich eine kostenlose Patientenverfügung?

Verschiedene Institutionen bieten kostenlose Formulare als Basis. Mit den vorgefertigten Fragebögen erhalten Sie eine gute Grundlage für die Patientenverfügung. Diese Vordrucke gibt es unter anderem auf den Internetseiten der Ärztekammer. Außerdem bieten Mediziner, die Patientenverfügung-Vordrucke an. Viele Apotheken und Krankenhäuser geben gleichfalls solche Patientenverfügung-Vordrucke aus.

 

Kann man beim Hausarzt eine Patientenverfügung machen?

Laut Paragraf 1901a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) müssen Sie vor dem Verfassen keinen Arzt aufsuchen, damit die Verfügung gültig ist. Die eigene Unterschrift genügt. Allerdings können Mediziner dazu beitragen, dass sich die Qualität der Verfügung erheblich verbessert, sodass behandelnde Ärzte ihre Wünsche im Ernstfall exakter umsetzen.

Der Hausarzt kann Ihnen vorab erklären, in welchen Situationen die Verfügung gilt. Dieser Mediziner weiß zudem, welche Handlungsanweisungen wichtig sind. In Fragen der Wiederbelebung oder von Organspenden kann er sie beraten. Weil der Hausarzt zudem die Krankengeschichte kennt, kann er Sie dabei unterstützen, dass das Dokument exakt auf Ihre Behandlungssituation zugeschnitten ist.

 

Wie viel Geld kostet eine Patientenverfügung?

Die Erstellung einer Verfügung durch einen Mediziner ist keine Leistung, welche die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen. Es handelt sich um eine individuelle Gesundheitsleistung, sodass Sie die Rechnung selbst begleichen müssen. Die einzelnen Leistungen rechnet der Mediziner nach der Gebührenordnung für Ärzte ab (GOÄ).

 

Wer muss eine Patientenverfügung beglaubigen?

Die Beglaubigung durch eine dritte Person ist nicht notwendig. Für die Wirksamkeit der Verfügung genügt die eigenhändige Unterschrift. Inhalte des Dokuments lassen sich jederzeit ändern, ergänzen oder widerrufen.

 

Ist eine handgeschriebene Verfügung auch ohne Notar gültig?

Es ist möglich, das Dokument handschriftlich aufzusetzen. Wichtig ist eine Orts- und Datumsangabe. Achten Sie außerdem auf die Unterschrift. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich.

 

Wann ist eine Patientenverfügung ungültig?

Immer wieder beweisen Studien, dass nicht alle Patientenverfügungen gültig sind. Das trifft zu, wenn das Dokument die formalen Vorgaben nicht erfüllt. Ohne Unterschrift gilt die Verfügung nicht. Falls nicht rechtskonforme Vorgaben wie dem Wunsch nach illegaler Sterbehilfe enthalten sind, verliert das Dokument ebenfalls seine Gültigkeit.

Es besteht außerdem die Gefahr, dass die Sätze im Dokument nicht konkret genug sind, sodass Mediziner und Pflegende den Willen des Patienten nicht ermitteln können. Diesem Risiko beugen Sie durch Patientenverfügung-Vordrucke von Krankenkassen, Apotheken und Fachverbänden sowie durch fachkundige Beratung vor.

 

Für den Ernstfall vorsorgen

Unfälle und schwere Erkrankungen gehören zum Leben aller Menschen. Damit Ihre Wünsche im Falle eines medizinischen Notfalls umsetzbar sind, benötigen Sie eine Patientenverfügung. Mit einer zusätzlichen Vorsorgevollmacht sichern Sie sich gleichfalls für Ernstfälle, sodass eine Person des Vertrauens oder ein Mediziner Ihre Wünsche umsetzen kann.

Quelle: Patientenverfügung.digital