Wie lässt sich ein Treppenlift finanzieren?

Wie lässt sich ein Treppenlift finanzieren?

Wie lässt sich ein Treppenlift finanzieren?

Ein Treppenlift erleichtert das Leben im Alter ungemein. Die Kosten hängen stark von der Treppenform, den Treppenmaßen, der Anzahl der Etagen, der Bausubstanz, der Qualität, der Treppenliftart sowie dem Funktionsumfang ab. Daher sind Förderungen und Bezuschussungen durch die Krankenkasse oder die Pflegekasse interessante Möglichkeiten der Finanzierung.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für den Treppenlift?

Die Pflegekasse der jeweiligen Krankenkasse kann einen Zuschuss bis zu 4.000 EUR pro Person gewähren. Entscheidend ist die Einstufung als „pflegebedürftige Person“. Eine Kostenübernahme zu 100 Prozent ist nicht möglich. Der Zuschuss erhöht sich jedoch je nach der Anzahl der im gemeinsamen Haushalt lebenden pflegebedürftigen Personen. Für Eheleute beträgt dieser bis zu 8.000 EUR. Handelt es sich um eine Wohngemeinschaft von bis zu vier Personen mit Pflegestufe kann der Zuschuss bis zu 16.000EUR betragen.

Wann finanziert die Krankenkasse den Treppenlift?

Die Grundvoraussetzung für die Bezuschussung ist das Vorhandensein eines Pflegegrades. Das heißt, die beantragende Person muss pflegebedürftig sein. Je nach Schweregrad der körperlichen Beeinträchtigung und der dafür notwendigen Pflege wird der Pflegegrad festgelegt. Derzeit ist nur die Pflegebedürftigkeit und die daraus resultierende Notwendigkeit ausschlaggebend für die Bezuschussung des Treppenliftes (Pflegestärkungsgesetz 2 seit 1. Januar 2017). Es gibt fünf Pflegegrade. Die Beantragung ist bereits ab dem Pflegegrad 1 möglich.

Wer zahlt für den Treppenlift?

Die Bezuschussung durch die Pflegekasse der Krankenkasse reduziert die Kosten für den Treppenlift enorm. Geht es nur um die Überbrückung einer zeitweisen Beeinträchtigung, dann ist es besser, einen Treppenlift zu mieten. Diese Kosten übernimmt die Pflegeversicherung. Die durchschnittlichen Mietkosten betragen monatlich ca. 150EUR bei einer Anzahlung von 3.500 EUR. Auch in diesem Fall zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000 EUR. Eine weitere Möglichkeit ist der Kauf eines gebrauchten Treppenlifts. Refurbished Geräte sind besonders zu empfehlen, da es sich dabei um geprüfte, güsntige, gebrauchte Markenlifte mit einer Garantie handelt. In diesem Fall ist die Bezuschussung auch möglich.

Für den Rest der Finanzierung gibt es günstige Kredite bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Bund und Gemeinden fördern ebenfalls. Die Höhe und die Möglichkeiten sind jedoch regional sehr unterschiedlich. Bei Arbeitsunfällen fördern die Berufsgenossenschaften. Weitere Möglichkeiten stehen von der Sozialhilfe, der Agentur für Arbeit sowie dem Finanzamt zur Verfügung.

Mit welchen Kosten muss pro Stufe gerechnet werden?

Für eine einfache gerade Treppe für den Innenbereich über eine Etage muss zwischen 2.500 EUR und 6.000 EUR gerechnet werden. Für den Außenbereich müssen Mehrkosten von ca. 2000 EUR veranschlagt werden. Die Schienen sind ab 1.000 EUR erhältlich. Der Treppenlift, inklusive dem notwendigen Antrieb, ist ab 2.000 EUR erhältlich. Der Einbau schlägt mit ca.400 EUR zu Buche. Der jährliche Service kostet ca. 100 EUR. Es muss daher mit Gesamtkosten ab 3.500 EUR gerechnet werden.

Wie groß ist die Langlebigkeit eines Treppenlifts?

Treppenlifte verfügen über eine Lebensdauer zwischen 10 und 15 Jahre. Die Langlebigkeit hängt natürlich von der Nutzung, der Art des Liftes sowie den örtlichen Gegebenheiten ab. Die ordnungsgemäße Nutzung, Wartung und Pflege erhöhen die Lebensdauer der hochwertigen Treppenlifte der Qualität „Made in Germany“. Die Lebensdauer kann durch erhöht werden, wenn der Lift nach dem Einsatz in die Ladestation zurückgefahren wird und die zulässige Tragfähigkeit nie überschritten wird. Wichtig ist es, den Treppenlift nach der Benutzung auszuschalten und auch die Schienenführung sauber zu halten.

Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse und welche die Krankenkasse?

Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?

Wenn Sie aufgrund einer Pflegestufe in Ihrem Alltag auf einen Treppenlift angewiesen sind, können Sie einen Zuschuss von Ihrer Pflegekasse erhalten. Die Pflegekassen sind gesetzlich verpflichtet, sich an den Kosten für einen Treppenlift zu beteiligen, wenn dieser zur Verbesserung der Pflegesituation beiträgt. Dabei übernimmt die Pflegekasse einen festgelegten Prozentsatz der Kosten, abhängig von der Pflegestufe:

Pflegestufe 1: bis zu 2.557 Euro

Pflegestufe 2: bis zu 4.000 Euro

Pflegestufe 3: bis zu 10.000 Euro

Voraussetzungen für eine Kostenübernahme: Damit die Pflegekasse einen Zuschuss für einen Treppenlift gewährt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. In der Regel muss ein Pflegegrad vorhanden sein und der Treppenlift muss zur Verbesserung der Pflegesituation beitragen. Auch eine ärztliche Bescheinigung, die die Notwendigkeit des Treppenlifts bescheinigt, kann erforderlich sein.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Pflegestufe und den Kosten des Treppenlifts. In der Regel übernimmt die Pflegekasse einen prozentualen Anteil der Kosten, der sich nach der jeweiligen Pflegestufe richtet. Dabei muss der Zuschuss nicht zurückgezahlt werden.

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

In der Regel übernimmt die Krankenkasse keine Kosten für einen Treppenlift, da dieser nicht als medizinisches Hilfsmittel gilt. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel wenn eine schwerwiegende Erkrankung oder Behinderung vorliegt und der Treppenlift zur Vermeidung von Folgeerkrankungen beiträgt.

Voraussetzungen für eine Kostenübernahme: Damit die Krankenkasse einen Zuschuss für einen Treppenlift gewährt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Hierzu zählt eine ärztliche Verordnung, die bescheinigt, dass der Treppenlift medizinisch notwendig ist. Auch eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung kann erforderlich sein.

Wie hoch ist der Zuschuss? Die Höhe des Zuschusses der Krankenkasse ist abhängig von der individuellen Situation und den Kosten des Treppenlifts. In der Regel werden nur ein Teil der Kosten übernommen, der Rest muss selbst getragen werden. Auch hier muss der Zuschuss nicht zurückgezahlt werden.

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten für einen Treppenlift: Wenn weder die Pflege- noch die Krankenkasse die Kosten für einen Treppenlift übernehmen, gibt es noch weitere Finanzierungsmöglichkeiten. So gibt es beispielsweise Förderungen von Stiftungen oder gemeinnützigen Organisationen. Auch eine Finanzierung über die Hausbank oder eine Leasinggesellschaft ist möglich. Hier ist jedoch zu beachten, dass zusätzliche Kosten wie Zinsen und Gebühren anfallen können.

Wie wird der Zuschuss für einen Treppenlift beantragt?

Lassen Sie sich drei Angebote von unterschiedlichen Herstellern legen, die auf fast allen Portalen vertreten sind. Danach stellen Sie den Antrag. Dieser kann formlos schriftlich oder per Telefon bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden. Daraus muss lediglich eindeutig hervorgehen, dass sie einen Zuschuss für den Treppenlift zur Ermöglichung der selbständigen Lebensführung beantragen möchten. Dieser muss vor dem Einbau eingereicht werden. Sobald Sie den positiven Bescheid erhalten, können Sie mit dem Einbau beginnen.

Ein Treppenlift kann für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen eine große Hilfe im Alltag sein. Die Kosten für einen Treppenlift sind jedoch oft hoch und können für viele Menschen eine finanzielle Belastung darstellen. Eine Kostenübernahme durch die Pflege- oder Krankenkasse kann hier eine wichtige Unterstützung sein. Es ist jedoch zu beachten, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen und die Höhe des Zuschusses abhängig von der individuellen Situation ist. Wenn weder die Pflege- noch die Krankenkasse die Kosten übernimmt, gibt es noch weitere Finanzierungsmöglichkeiten, auf die zurückgegriffen werden kann.