Testament Verfassen: Ein ausführlicher Leitfaden nicht nur für Alte, was alles beachtet werden muss.

Testament Verfassen
Den meisten Menschen ist es wichtig, für Sicherheit nach ihrem Tod zu sorgen - sowohl bei den Hinterbliebenen als auch, wenn es um ihren eigenen Besitz geht. Für diesen Fall ist das Aufsetzen eines Testamentes die richtige Lösung. Wer sichergehen möchte, dass sein Testament vollständig und gültig ist, sollte sich umfassend informieren.

Testament Verfassen: Ein ausführlicher Leitfaden nicht nur für Alte, was alles beachtet werden muss.

Den meisten Menschen ist es wichtig, für Sicherheit nach ihrem Tod zu sorgen – sowohl bei den Hinterbliebenen als auch, wenn es um ihren eigenen Besitz geht. Für diesen Fall ist das Aufsetzen eines Testamentes die richtige Lösung. Wer sichergehen möchte, dass sein Testament vollständig und gültig ist, sollte sich umfassend informieren.

 

Welche Vorteile hat ein Testament?

Ein Testament hat zahlreiche Vorteile, vor allem dann, wenn Ihre Auffassungen nicht mit der gesetzlich festgelegten Erbfolge übereinstimmen. Ein Testament ist zum Beispiel für die Einsetzung eines Ehepartners als Alleinerben oder die Beerbung von Freunden sinnvoll.

Zudem kommt das Testament Ihren Erben zugute: Sie können Streitigkeiten vermeiden, da sie genau wissen, was sie bekommen und dass dies Ihren Wünschen entspricht. Auch der teure, von der Bank als Legitimation verlangte Erbschein ist nicht mehr notwendig, wenn es stattdessen ein Testament gibt. So sparen die Erben hohe Geldbeträge.

 

Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?

Wenn kein Testament vorhanden ist, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Laut dieser erben nur Verwandte, also nach dem Gesetz solche Menschen, die gemeinsame Vorfahren mit dem Erblasser haben. Verschwägerte Personen zählen nicht unter diese Definition.

Die gesetzliche Erbfolge bestimmt zunächst die „Erben der ersten Ordnung“, die alle Abkömmlinge des Erblassers umfasst. Dazu gehören sowohl eheliche als auch nichteheliche Kinder, Enkel und Urenkel. Sofern ein Erbe der ersten Ordnung noch lebt, werden alle anderen Verwandten bei der Verteilung des Erbes nicht berücksichtigt.

 

Was ist bei einem Testament alles zu beachten?

Sie können ein privates oder notarielles Testament erstellen. Letzteres zieht die fachliche Beratung und Beglaubigung eines Notars hinzu und sichert Sie somit rechtlich ab. Das eigenhändige Testament hingegen wird ohne Zeugen oder festen Termin gültig, solange es handschriftlich verfasst und mit dem vollen Namen unterschrieben ist.

Ein Testament in Blindenschrift ist von Rechts wegen nicht zulässig, sodass hier der Notar zum Zuge kommt. Wenn Sie mehrere Testamente erstellt haben, wird bei Ihrem Tod stets das zuletzt verfasste Dokument wirksam. Auch eine Kopie des Testamentes wird als rechtsgültig akzeptiert.

 

Was muss in einem Testament enthalten sein?

Wenn Sie das Testament von einem Notar verfassen lassen, wird er die Formulierungen übernehmen und Sie müssen sich darüber keine Sorgen machen. Sollten Sie jedoch selbst ein Testament schreiben, müssen Sie einige Vorgaben beachten.

Wählen Sie eine eindeutige Überschrift wie „Mein Testament“. Formulieren Sie Ihre Wünsche so detailliert wie möglich, damit es keinen Spielraum für Interpretationen gibt. In Ihrem Testament können Sie beispielsweise einen Alleinerben einsetzen, jemanden enterben, die Erbanteile festlegen und einen Testamentsvollstrecker einsetzen. Was alles genau in dem Testament , finden Sie auch in dem Absatz “ Wie soll ein handgeschriebenes Testament aussehen?“

 

Kann man ein Testament am PC schreiben?

Wenn Sie das Testament privat verfassen, muss es handschriftlich und vom Erblasser selbst geschrieben werden. Ein Testament, das am PC geschrieben und ausgedruckt oder einer anderen Person diktiert wurde, ist aus diesem Grund nicht rechtswirksam.

 

Kann man ein Testament ohne Notar machen?

Selbstverständlich. Ein handgeschriebenes Testament können Sie überall und jederzeit, ohne einen Notar oder einen Zeugen, verfassen, solange Sie testierfähig sind. Wenn Sie möchten, können Sie das Dokument dennoch von einem Zeugen unterschreiben lassen.

 

Wie viel kostet ein Testament beim Notar?

Die genauen Kosten, die der Notar für das Verfassen eines Testamentes erheben wird, hängen von der Höhe Ihres Nachlasswertes ab. Es gibt dafür feststehende Tabellen. Dabei wird stets der Nachlasswert zum Zeitpunkt der Erstellung als Orientierung verwendet, egal, ob er sich in Zukunft noch erhöhen oder schmälern wird.

Für die Beglaubigung müssen Sie nicht zusätzlich zahlen, es fallen jedoch Kosten für die Hinterlegung beim Amtsgericht an. Diese ist verpflichtend und richtet sich erneut nach dem Nachlasswert. Später können weitere Gebühren anfallen, wenn Sie ein notarielles Testament ändern oder widerrufen möchten.

 

Wie hoch sind die Notarkosten für ein Berliner Testament?

Ein Ehepaar oder eine Lebensgemeinschaft kann durch einen Notar ein Berliner Testament verfassen. Dieses berücksichtigt den Nachlass beider Personen, weshalb die Kosten auch nach dem vorhandenen Vermögen der beiden berechnet werden. Hinzu kommen erneut die Gebühren für die Hinterlegung des Testamentes und den Eintrag beim Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer.

 

Wie hoch ist der Pflichtteil beim Berliner Testament?

Der Pflichtteil ist beim Berliner Testament nicht geringer als bei normalen Testamenten. Wird dieser Pflichtteil von einem Kind sofort verlangt, ist das Kind mit dem Todesfalle des anderen Elternteiles nur noch pflichtteils- und nicht mehr erbberechtigt. Dies ist ein finanzieller Nachteil, weshalb es für die Kinder sinnvoller ist, zu warten, bis sie nach dem Tode beider Eltern zu Schlusserben werden.

 

Wann ist ein handschriftliches Testament gültig?

Ein handschriftliches Testament ist gültig, wenn Sie es eigenhändig und handschriftlich verfassen. Es muss mit einer Orts- und Datumsangabe sowie einer Unterschrift des Verfassers versehen sein. Diese Unterschrift steht unter dem Testament und umfasst den vollen Namen. Testamente sind nur dann gültig, wenn der Erblasser testierfähig ist, also älter als sechzehn Jahre und geistig in der Lage, eigene Entscheidungen zu treffen.

 

Wie soll ein handgeschriebenes Testament aussehen?

Eine gängige Einleitungsformulierung, um ein Testament zu verfassen, lautet „Ich, (vollständiger Name), geboren am (Geburtsdatum) in (Geburtsort), in Vollbesitz meiner geistigen Kräfte, erkläre hiermit Folgendes zu meinem letzten Willen.“

Anschließend können Sie Ihre Erben mit Auflage und Vermächtnis bestimmen. Dazu zählen auch Teilungsverfügungen oder Erbverteilungen zu gleichen Anteilen. Hierfür finden Sie Vorlagen und Mustertexte im Internet oder Broschüren. Testamente werden mit dem Ort und dem Datum sowie Ihrer Unterschrift abgeschlossen.

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Testament bei „wilder Ehe“ – damit der Partner auch erbt

Unverheiratete Paare sind in Deutschland längst keine Seltenheit mehr. Dennoch gibt es kein gesetzliches Erbrecht für sie. Wenn für den Todesfall nicht vorgesorgt wurde, hat der Partner weder Anspruch auf einen Pflichtteil noch ein Erinnerungsstück.

Eheleute können ein gemeinsames Testament verfassen, was in der wilden Ehe keine Option ist. Stattdessen empfiehlt sich ein Erbvertrag beim Notar. In diesem können sich die beiden Partner gegenseitig zu Alleinerben erklären und verbindlich festlegen, dass der jeweils andere erben soll.

 

Können Tiere als Erbe eingesetzt werden?

Tiere können grundsätzlich nicht erben. Stattdessen ist es aber möglich, statt einer natürlichen eine juristische Person als Erben einzusetzen. Dazu zählen Vereine und Organisationen – ein Tierschutzverein als Erbe wäre also durchaus eine Option.

 

Was ist der Pflichtteil und wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist ein finanzieller Anspruch, den von der Erbschaft ausgeschlossene Personen gegenüber den Erben gelten machend können. Der Hintergrund ist hierbei die Fürsorgepflicht des Erblassers für nahestehende Personen wie Kinder, Ehegatten und die Eltern.

Der Pflichtteil beträgt für gewöhnlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wenn der Erbe nicht zahlen will, kann der Enterbte klagen. Die Verjährungsfrist für diese Klage beläuft sich auf drei Jahre.

 

Digitaler Nachlass – was muss beachtet werden?

Im Allgemeinen wird der digitale Nachlass ebenso wie das materielle Erbe behandelt. Das bedeutet, alle Rechte an den persönlichen Daten gehen auf den Erben über. Wer das nicht möchte, sollte im Testament festlegen, wer den digitalen Nachlass stattdessen regeln soll. Im Testament werden dann die Zugangsdaten zu allen Profilen und Konten angegeben, aber auch, ob die Konten gelöscht werden sollen oder was sonst mit ihnen geschieht.

Einige Anbieter wie Google oder Facebook haben auf den Todesfall ausgerichtete Dienste. So lässt sich beispielsweise bei Google regeln, wann das Konto gelöscht wird und wer Zugriff auf die Daten haben darf. Facebook hingegen kann Konten in einen „Gedenkzustand“ versetzen und einen Nachlasskontakt benennen.

 

Was ist ein Erbvertrag?

Ein Erbvertrag wird zwischen zwei Vertragsparteien geschlossen, die dafür beide gleichzeitig vor dem Notar anwesend sein müssen. Eine durch den Erbvertrag getroffene Absprache lässt sich anschließend nur gemeinsam vor dem Notar ändern oder widerrufen. Wer in einem Erbvertrag steht, darf sogar Schenkungen an andere Personen wieder herausverlangen, wenn diese das Erbe deutlich beeinträchtigen. Der Vertrag ist gesetzlich also bindender und sicherer als ein Testament.